KI-Verordnung

Die KI-Verordnung für Unternehmen — Fristen und Pflichten

In der Fassung des KI-Omnibus (VO (EU) 2026/1744). Hochrisiko-Pflichten gelten danach ab Dezember 2027 bzw. August 2028; KI-Kompetenz, Verbote und Transparenzpflichten gelten bereits. Stand: 13.10.2026.

Fristen

  1. 01.08.2024 · gilt

    KI-Verordnung tritt in Kraft

    Beginn der gestaffelten Übergangsfristen.

  2. 02.02.2025 · gilt

    Verbote und KI-Kompetenz

    Verbotene Praktiken (Art. 5) gelten; Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals ergreifen (Art. 4).

  3. 02.08.2025 · gilt

    Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck

    Pflichten für Anbieter von GPAI-Modellen (Art. 51–56), Governance und Sanktionsregeln.

  4. 27.07.2026 · gilt

    KI-Omnibus in Kraft

    VO (EU) 2026/1744: Hochrisiko-Fristen verschoben, Art. 4 neu gefasst (Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz statt Ergebnispflicht), Erleichterungen für KMU und kleine Mid-Caps.

  5. 29.07.2026 · gilt · Deutschland

    KI-MIG in Kraft

    Deutsches Durchführungsgesetz: die Bundesnetzagentur ist zentrale Marktüberwachungsbehörde und Anlaufstelle; sektorale Aufsicht (z. B. BaFin) bleibt.

  6. 02.08.2026 · gilt

    Transparenzpflichten

    Art. 50: Hinweis auf KI-Interaktion, Kennzeichnung synthetischer Inhalte, Offenlegung von Deepfakes; allgemeine Marktüberwachung.

  7. 02.12.2026 · kommt

    Neue Verbote, Kennzeichnung für Bestandssysteme

    Verbot nicht einvernehmlicher intimer Deepfakes und von Missbrauchsdarstellungen; Frist für die maschinenlesbare Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 2) bei generativen Systemen, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden.

  8. 02.08.2027 · kommt

    GPAI-Bestandsmodelle

    Modelle, die vor dem 02.08.2025 auf dem Markt waren, müssen die Anforderungen erfüllen.

  9. 02.12.2027 · kommt

    Hochrisiko nach Anhang III

    Anforderungen und Pflichten für Hochrisiko-Systeme in Bereichen wie Personal, Bildung, Kreditwürdigkeit — einschließlich der Betreiberpflichten (Art. 26, 27).

  10. 02.08.2028 · kommt

    Hochrisiko nach Anhang I

    KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte, z. B. Maschinen oder Medizinprodukte.

Pflichten nach Rolle

Welche Pflichten gelten, hängt an der Rolle und an der Einordnung des einzelnen Anwendungsfalls. Die meisten Unternehmen im Mittelstand sind Betreiber; wer selbst KI-Funktionen baut, wird schnell auch Anbieter.

Für alle

Gilt für jedes Unternehmen, das KI einsetzt oder anbietet.

  • KI-Kompetenz fördern

    Art. 4 · gilt seit 02.02.2025

  • Verbotene Praktiken ausschließen

    Art. 5 · gilt seit 02.02.2025

Betreiber

Wer KI-Systeme beruflich einsetzt — Copilot, ChatGPT, Fachsoftware mit KI.

  • Betroffene über Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung informieren

    Art. 50 Abs. 3 · gilt seit 02.08.2026

  • Deepfakes offenlegen

    Art. 50 Abs. 4 · gilt seit 02.08.2026

  • KI-Texte von öffentlichem Interesse offenlegen

    Art. 50 Abs. 4 · gilt seit 02.08.2026

  • Betreiberpflichten für Hochrisiko-Systeme

    Art. 26 · ab 02.12.2027

  • Beschäftigte und Arbeitnehmervertretung vorab informieren

    Art. 26 Abs. 7 · ab 02.12.2027

  • Grundrechte-Folgenabschätzung

    Art. 27 · ab 02.12.2027

  • Erläuterung von Einzelentscheidungen

    Art. 86 · ab 02.12.2027

Anbieter

Wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen anbietet oder selbst in Betrieb nimmt — auch einen eigenen Chatbot auf Basis einer Modell-API.

  • Hinweis auf KI-Interaktion

    Art. 50 Abs. 1 · gilt seit 02.08.2026

  • Synthetische Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen

    Art. 50 Abs. 2 · gilt seit 02.08.2026

  • Anbieterpflichten für Hochrisiko-Systeme

    Art. 8–17, 43, 47–49, 72–73 · ab 02.12.2027

  • Einstufung als nicht hochriskant dokumentieren und registrieren

    Art. 6 Abs. 3–4, Art. 49 Abs. 2 · ab 02.12.2027

  • Pflichten für Anbieter von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck

    Art. 53, 55 · gilt seit 02.08.2025

Wer in Deutschland zuständig ist

Seit 29.07.2026 gilt das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG). Zentrale Marktüberwachungsbehörde und Anlaufstelle ist die Bundesnetzagentur; Fachaufsichten wie die BaFin bleiben für ihre Bereiche zuständig. Die Bundesnetzagentur bietet einen kostenlosen KI-Service-Desk mit einer ersten Risikoeinschätzung.

Wie wir unterstützen

KI-Register mit Anbietern und Datenflüssen, Einordnung je Anwendungsfall, daraus abgeleitete Pflichten mit Fristen, Richtlinie und Freigabekatalog, Schulungen mit dokumentierten Teilnahmen — prüfbar dokumentiert an einem Ort.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Quellen: